Das privateBaurecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen den privaten Baubeteiligten. Der Schwerpunkt liegt hier bei den Beziehungen des Bauherrn zu den übrigen Beteiligten, welche das Bauwerk planen und ausführen (Architekten, Ingenieure, Bauunternehmen und Handwerker). Aber auch das private Nachbarrecht mit seinen nachbarschützenden Normen gehört zum privaten Baurecht.
Die Kanzlei Ruland berät hier sämtliche Beteiligte in allen Angelegenheiten rund um den Bau und insbesondere zu den Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB).