Die Tätigkeit auf dem Gebiet des Verwaltungsrechtsumfaßt die Bereiche, in denen der Staat dem Mandanten hoheitlich handelnd gegenüber tritt. Regelmäßig erläßt im Verwaltungsrechtes eine Behördegegenüber einem Bürger einen Bescheid oder eine sonstige Anordnung. Die Kanzlei Ruland prüft für Sie die Rechtmäßigkeit des Bescheides anhand der einschlägigen Normen und Rechtsprechung. Sollte der Bescheid rechtlich angreifbar sein, so werden Sie von der Kanzlei Ruland sowohl im außergerichtlichen Widerspruchsverfahren als auch - sofern notwendig - im gerichtlichen Verfahren vertreten. Dabei wird schon im frühsten Stadium versucht werden, durch Dialog mit der den Bescheid erlassenden Behörde eine für den Mandanten günstige Entscheidung zu erzielen.
Sollte das Widerspruchsverfahrenzu keinem befriedigenden Ergebnis führen, so würde nach Beratung zu den Erfolgsausichten das gerichtliche Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtdurchgeführt werden. Die Kanzlei Ruland ist insbesondere in folgenden Bereichen tätig: