Versicherungsrecht - Kanzlei Ruland

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Versicherungsrecht

Tätigkeitsbereiche
Viele Versicherte kennen den Inhalt ihres Versicherungsvertrages nur ungenau. Jedoch wird mit Eintritt des Schadenfalles der Inhalt des Vertrages äußerst relevant, oder es besteht die Frage, welche Versicherung für den Schadensfall überhaupt eintritt.
Daher berät die Kanzlei Ruland in folgenden Fragen:

  • Muss meine Versicherung den Schaden übernehmen und wenn ja in welcher Höhe?
  • Wie muss ich mich verhalten, wenn meine Versicherung meinen Schaden nicht reguliert?

Lehnt die Versicherung nach gemeldetem Schadensfall die Regulierung vollständig oder teilweise ab, muss dies nicht immer einer rechtlichen Überprüfung standhalten. Aber Achtung! Nach dem Ablehnungsschreiben der Versicherung läuft regelmäßig eine Frist, innerhalb derer der Anspruch geltend gemacht werden muss.
 
Die Dienstleistung der Kanzlei Ruland erstreckt sich hierbei auf folgende Bereiche:

  • Kraftfahrtversicherungsrecht
  • Haftpflichtversicherungsrecht
  • Sachversicherungsrecht (insb. Feuer, Wasserschäden, Diebstahl)
  • Rechtsschutzversicherungsrecht (Verweigerung der Deckung)
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