In der Unfallschadenregulierungwird die Kanzlei Ruland für Sie in folgenden Angelegenheiten tätig:
Bei der Prüfung der zu erwartenden Höhe des Schadensersatzes.
Beratung ob ein Anspruch auf weitere Entschädigungen besteht.
Überprüfung, ob die Einschaltung eines Gutachters wirtschaftlich ist.
Die Inanspruchnahme eines Mietwagens sinnvoll ist.
Eine Reparatur trotz relativ hoher Reparaturkosten („wirtschaftlicher Totalschaden“) dennoch möglich ist.
Selbstverständlich macht die Kanzlei Ruland auch diese geprüften Ansprüche für Sie bei Bedarf gerichtlich geltend bzw. wehrt behauptete Ansprüche des Unfallgegners gegen Sie ab.
Bitte beachten Sie, dass Sie keinerlei Rechtsanwaltskosten tragen müssen, wenn die Schuldfrage eindeutig zu Lasten des Unfallgegners geht! Bei unverschuldeten Verkehrsunfällen sollten Sie daher immer einen Rechtsanwalt mit der Unfallschadenregulierung beauftragen!
Im Falle einer Teilschuld übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung für den darüber hinausreichenden Teil Deckungszusage, falls Sie entsprechend versichert sind. Damit Ihr Unfall schnellstmöglich und umfassend reguliert werden kann, finden Sie im Downloadbereich oder hier einen entsprechenden Fragebogen für Unfallgeschädigte.