Einlegung eines Widerspruchs gegen einen gerichtlichen Mahnbescheid oder Vollstreckungsbescheid und eventuelle spätere gerichtliche Vertretung in der Sache.
Dabei bedient sich die Kanzlei Ruland dem modernen EDV-gestützten Verfahren, welches von den Mahngerichten bevorzugt bearbeitet wird. Dadurch wird dem Mandanten eine schnelle gerichtliche Geltendmachung seiner Ansprüche gewährleistet.
Wenn Sie als Firma ihre Forderungen Outsourcen wollen, betreibt die Kanzlei Ruland das Inkasso für sie.