Inkasso - Kanzlei Ruland

Zurück zur Startseite
Direkt zum Seiteninhalt

Hauptmenü:

Inkasso

Tätigkeitsbereiche
Die Kanzlei Ruland bietet Ihnen als weitere Serviceleistung die Beitreibung Ihrer Außenstände sowie für Unternehmen auch die Ausgliederung der Inkassoabteilung an. Die Inkassotätigkeit wird durch entsprechende EDV gestützt, so dass eine kostenminimierende, mandatsfreundliche und schnelle Bearbeitung gewährleistet werden kann. Doch auch schon bei der Geschäftsanbahnung kann durch die Überprüfung Ihrer künftigen Geschäftspartner sowie durch einen eindeutigen Vertrag, der Ihre Ansprüche klar regelt, die Kanzlei Ruland präventiv für Sie tätig werden.

Das Leistungsspektrum:

1.)    Anwaltliches Aufforderungschreiben

Sollten Sie bei der Beauftragung nichts gegenteiliges vermerkt haben, wird der Schuldner nochmals unter Fristsetzung zur Zahlung aufgefordert. Unter Ausnutzung aller gesetzlich zulässigen Optionen wird beim Schuldner gegebenenfalls nochmals telefonisch nachgefasst.
Sofern der Schuldner hierauf Einwände erheben sollte, werden Ihnen diese zur Prüfung und eventueller Stellungnahme übersendet.
Sollte der Schuldner auch auf das telefonische Nachfassen nicht reagieren, entscheiden Sie von Fall zu Fall, ob die Kanzlei Ruland gerichtliche Schritte gegen Ihren Schuldner einleiten soll.
Sofern sich im Einzelfall die Beitreibung einer Forderung als nachhaltig erfolglos erweisen sollte, wird die Akte abgerechnet.

2.)    Gerichtlichen Maßnahmen

Sofern von Ihnen gewünscht und abzusehen ist, dass die Forderung unstreitig bleibt, würde sich an die außergerichtliche Aufforderung das gerichtliche Mahnverfahren anschließen. Hierdurch kann einfach und schnell ein gerichtlicher Titel geschaffen werden, der Voraussetzung für die Zwangsvollstreckung ist.
Gegen einen gerichtlichen Mahnbescheid kann der Schuldner innerhalb von zwei Wochen Widerspruch einlegen. Tut er dies, geht das Mahnverfahren in das streitige Verfahren über.
Spätestens ab diesem Zeitpunkt müsste ein reines Inkassobüro einen Rechtsanwalt beauftragen.
Auf Wunsch vertritt Sie die Kanzlei Ruland auch in diesem Verfahrensabschnitt, so dass Sie von Anfang an einen Ansprechpartner haben.

Weitere Informationen über das gerichtliche Mahnverfahren können Sie nach Terminvereinbarung erhalten.


3.)    Zwangsvollstreckung

Sofern ein Vollstreckungstitel gegen den Schuldner vorliegt, betreibt die Kanzlei Ruland hieraus die Zwangsvollstreckung.
Auch hier wird nocheinmal einzelfallbezogen geprüft, inwieweit Vollstreckungsmaßnahmen aussichtsreich erscheinen. Auf Wunsch kann vorab auch eine detaillierte Wirtschaft- bzw. Bonitätsauskunft eingeholt werden, um eine bessere Entscheidungsgrundlage für die Zwangsvollstreckung zu erlangen. Aufgrund der dadurch entstehenden Mehrkosten erfolgt dies allerdings nur nach Absprache mit Ihnen.

Auf Wunsch wird gegebenenfalls versucht, den Schuldner zu Teilzahlungen zu bewegen.


4.)    Kosten

Die Vergütung für die Inkassotätigkeit bestimmt sich ausschließlich nach dem RVG. Sofern  sich der Schuldner in Verzug befindet, hat er grundsätzlich als gesonderte Schadenspositionauch die Kosten der Inanspruchnahme zu tragen.

Sollte sich in ihrem Fall abzeichnen, dass sich ihre Angelegenheit als nachhaltig erfolglos erweisen sollte, berechnet die Kanzlei Ruland für die außergerichtliche Tätigkeit nur eine pauschale Mindestgebühr, die im Einzelfall mit Ihnen vereinbart wird.
Im Übrigen treten Sie der Kanzlei Ruland Ihnen zustehende Kostenerstattungsansprüche gegen den Schuldnern in Höhe desjenigen Betrages ab, die die gesetzliche Gebühr die vereinbarte Pauschale übersteigt. Die Kanzlei Ruland nimmt die Abtretung an Erfüllungs statt an. Somit ist  gewährleistet, dass Sie im Falle der nachhaltigen Erfolglosigkeit nur mit einer pauschalen Mindestgebühr belastet werden!

Zurück zum Seiteninhalt | Zurück zum Hauptmenü