Familienrecht - Kanzlei Ruland

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Familienrecht

Tätigkeitsbereiche
IFamilienrecht wird die Kanzlei Ruland für Sie vor allem bei der einvernehmliche Scheidung tätig.
Dabei bedeutet einvernehmliche Scheidung, dass sich beide Ehepartner für die Scheidung entschlossen haben und diese ohne „Rosenkrieg“ herbeiführen wollen.
 
Dies bringt folgende Vorteile für Sie und Ihren Noch-Ehepartner:
 
  • Sie sparen Geld, weil nur ein Anwalt tätig werden muss.
  • Durch Einigung im Vorfeld über alle Vermögenspositionen (z.B. Immobilien, Lebensversicherungen, etc.) reduziert sich der Streitwert, nach welchem sich die Kosten berechnen.
  • Sie sparen Zeit, weil persönliche Besprechungstermine entfallen können.
  • Anfahrten und Wartezeiten beim Anwalt sind nur im Mindestmaß erforderlich.
  • Sie können die Scheidung jetzt und hier über das Internet aus einleiten.
  • Lediglich zum Gerichtstermin ist das persönliche Erscheinen der Ehepartner noch erforderlich.
 
Dabei verläuft die einverständlichen Scheidung wie folgt.
 
  1. Sie erhalten die erforderlichen Informationen in einem persönlichen Gespräch oder per Telefon. Gerne berät Sie die Kanzlei Ruland aber auch per Fax, E-Mail, oder über das Kontaktformular.
  2. Sie drucken das Scheidungsformular sowie die darin enthaltene Vollmacht aus.
  3. Tragen Sie Ihre Daten ein und unterzeichnen Sie die Vollmacht.
  4. Sie fügen eine Kopie Ihrer Heiratsurkunde bzw. Eheurkunde bei und senden alle Unterlagen per Fax oder per Post an die Kanzlei Ruland.
Alle weiteren Schritte leitet die Kanzlei Ruland für Sie ein.
 
Aber auch für den Fall, dass der „Rosenkrieg“ für Sie unvermeidbar sein sollte, berät Sie die Kanzlei gerne in einem persönlichen Gespräch in Usingen.

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